Salam Hanan,
Du musst wissen,dass man als Studentin "Studentenvisum" keine Ausbildung in Deutschland anfangen kann.
Denn gemäss 16§ Abstz (2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
Das heisst,wenn du mit einem Studentenvisum eingereist bist,ist dieses Aufenthalt ,mit einem Zweck verbunden,das Studieren.
Um eine Ausbildung zu machen,benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis gemäss 17§ AufenG und damit verbundene Arbeitserlaubnis.
Ich rede über Erfahrung,denn ich möchte auch eine Ausbildung machen und das Studium abbrechen,das geht aber nicht,denn die Ausländerbehörde wird dir sagen,dass du nach Marokko aus reisen müsstest und von dort aus einen Visum für die Ausbildung beantragen.
MFG
Nassim
PS: Ich hoffe,dass dieser Thread nicht so alt ist und die Antwort umsonst ist .